Wassermotorräder auf dem Main ausbremsen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Verbot von Wassermotorrädern auf dem Main konsequenter durchzusetzen, um den Lärm und Wellenschlag zu reduzieren, die Anwohner und Wassersporttreibenden stören. Dies soll insbesondere an den Wochenenden geschehen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Wasserschutzpolizei aufzu fordern, das Verbot von Wassermotorrädern auf dem Main konsequenter durchzusetzen, insbesondere an den Wochenenden; - der Magistrat soll mit der Wasserschutzpolizei prüfen, ob weitere städtische und hessische Ordnungskräfte in die Überwachung des Verbots einbezogen werden können.
Begründung
Das Fahren mit Wassermotorrädern ist auf Binnenschifffahrtsstraßen grundsätzlich untersagt. Zwischen den Staustufen Offenbach und Griesheim gibt es derzeit auch keine offizielle Wassermotorradfahrstrecke. Auf dem Main, insbesondere zwischen Friedensbrücke und Flößerbrücke, werden aber immer mehr Wassermotorradfahrende gesichtet, die erheblichen Lärm und Wellenschlag erzeugen und andere Wassersporttreibende behindern und gefährden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2021OFOF 2/1Wassermotorräder auf dem Main ausbremsenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2021Sie sind hierOMOM 39Wassermotorräder auf dem Main ausbremsenDirektanregung
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1468Wassermotorräder auf dem Main ausbremsenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats