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Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.02.2010

Antrag Ortsbeirat

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS OF_622-4_2010
09.03.2010

Anregung Ortsbeirat

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS OM_3998_2010
12.05.2010

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_674_2010
14.10.2010

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_1350_2010
16.03.2011

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_460_2011
12.08.2011

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_980_2011
23.01.2012

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_134_2012
09.07.2012

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_1046_2012
17.12.2012

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_1879_2012
28.06.2013

Stellungnahme des Magistrats

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Details im PARLIS ST_952_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 622/4 vom 18.02.2010

Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg, abgehend von der Dortelweiler Straße entlang des Bornheimer Friedhofes bis zur Seckbacher Landstraße, in städtisches Eigentum zu übernehmen.

Begründung:

Zurzeit befindet sich der Weg in Besitz von mehreren privaten Eigentümern (ca. 30 Besitzer) und ist in einem sehr schlechten Zustand. Das Liegenschaftsamt schlägt vor, den Weg in städtisches Eigentum zu überführen, um notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Wasserleitungsweg ist ein öffentlich genutzter Weg und gehört somit in die Verkehrssicherung der Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 674 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2010, ST 1350 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2011, ST 460 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 980 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 134 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1879 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 952 Aktenzeichen: 23 20