Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
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Bisheriger Verlauf
17.04.2023
05.05.2023
19.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
Details im PARLIS OF_778-5_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
Details im PARLIS OM_3964_2023Stellungnahme des Magistrats
Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
Details im PARLIS ST_786_202417.04.2023
Antrag Ortsbeirat
Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
Details im PARLIS OF_778-5_202305.05.2023
Anregung Ortsbeirat
Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
Details im PARLIS OM_3964_202319.04.2024
Stellungnahme des Magistrats
Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
Details im PARLIS ST_786_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3964 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 17.04.2023
Betreff: Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes
Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Aktionsgemeinschaft Schweizer Straße ein Konzept zur Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes als Stadtteilfest zu entwickeln. Begründung:
Die Absage des Schweizer Straßenfestes ist bitter. Das Schweizer Straßenfest hat eine Strahlkraft, die weit über den Stadtteil Sachsenhausen, den Ortsbezirk 5 und die Stadt Frankfurt am Main hinaus geht. Da die Stadt Frankfurt am Main auch vom Schweizer Straßenfest profitiert, ist hier eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 786
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5