Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten
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Bisheriger Verlauf
04.11.2018
19.11.2018
08.02.2019
Antrag Ortsbeirat
Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße „In den Schafgärten"
Details im PARLIS OF_161-14_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten
Details im PARLIS OM_3938_2018Stellungnahme des Magistrats
Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten
Details im PARLIS ST_328_201904.11.2018
Antrag Ortsbeirat
Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße „In den Schafgärten"
Details im PARLIS OF_161-14_201819.11.2018
Anregung Ortsbeirat
Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten
Details im PARLIS OM_3938_201808.02.2019
Stellungnahme des Magistrats
Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten
Details im PARLIS ST_328_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.11.2018, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 04.11.2018
Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten
Der Magistrat wird gebeten, die Straße In den Schafgärten ab der Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung Am Eschbachtal zu einer Einbahnstraße umzuwidmen. Begründung:
Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zum Bürgerhaus, zur Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelung könnte die Situation verbessert werden. Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatzsuchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 328 Aktenzeichen: 32 1