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Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.03.2014

Bericht des Magistrats

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten

Details im PARLIS B_62_2014
12.01.2015

Stellungnahme des Magistrats

Möglichkeiten eines Park-and-Ride-Platzes Taunusblick prüfen

Details im PARLIS ST_72_2015
21.02.2015

Antrag Ortsbeirat

Chancen eines P&R Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen

Details im PARLIS OF_503-7_2015
10.03.2015

Anregung Ortsbeirat

Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen

Details im PARLIS OM_3932_2015
22.05.2015

Stellungnahme des Magistrats

Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen

Details im PARLIS ST_775_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3932 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 21.02.2015

Betreff: Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen
Vorgang: B 62/14; ST 72/15 Die Chance eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern. Im Rahmen des Berichts des Magistrats vom 03.03.20 14, B 62, wurde nicht geprüft, ob ein Park-and-ride-Platz realisierungswürdig wäre (mit Anbindung an die U 6/RTW), daher ist die Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72, nur zurückzuweisen. Die Stadt der Zukunft muss einen guten ÖPNV mit Park-and-ride-Plätzen haben, damit der weiterhin steigende Individualverkehr gemindert werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, sich konkret mit der Möglichkeit eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick zu beschäftigen und detailliert zu prüfen und zu berichten, warum eine Einigung mit einer staatlichen Stelle wie der Fernstraßenverwaltung nicht möglich sein soll. Die Chance eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern.

Begründung:

Die Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72, ist leider sehr allgemein gehalten. Auch dass man einfach auf die Fernstraßenverwaltung verweist und damit die Genehmigungsfähigkeit abspricht, ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Institution, die auch als Dienstleister für den Bürger tätig ist. Eine Einigung zwischen zwei staatlichen Stellen (Stadt Frankfurt und Bund) muss möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 775 Aktenzeichen: 61 1