Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
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Bisheriger Verlauf
12.04.2023
02.05.2023
20.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
Details im PARLIS OF_801-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
Details im PARLIS OM_3931_2023Stellungnahme des Magistrats
Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
Details im PARLIS ST_2188_202312.04.2023
Antrag Ortsbeirat
Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
Details im PARLIS OF_801-1_202302.05.2023
Anregung Ortsbeirat
Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
Details im PARLIS OM_3931_202320.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
Details im PARLIS ST_2188_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3931 entstanden aus Vorlage: OF 801/1 vom 12.04.2023
Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben
Der Magistrat wird gebeten, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung:
Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toilette anbieten möchten. Potenzielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gäbe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und Hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potenzielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kundinnen und Kunden, Eltern und Kinder des nahe gelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzerinnen und Benutzer bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav's Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet, bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer Kontrolle Orte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2188
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13