Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Bisheriger Verlauf
24.03.2023
30.04.2023
02.05.2023
08.09.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022
Details im PARLIS OM_3928_2023Stellungnahme des Magistrats
Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022
Details im PARLIS ST_1871_202324.03.2023
30.04.2023
02.05.2023
08.09.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022
Details im PARLIS ST_1871_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 848/1 vom 30.04.2023
Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel
2022 Vorgang: B 145/23 Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz, Priorität A HBF/Münchener Straße, Priorität A Weser-/Münchener Straße, Priorität A Rebstöcker Straße, Priorität A Schwalbacher Straße, Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen; 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen; 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145
Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60-11