Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Finanzierungsbewilligungen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 bereitzustellen. Ziel ist es, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu erhöhen und die gesetzlichen Vorgaben schnellstmöglich zu erfüllen.
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Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind:
Güterplatz, Priorität A
HBF/Münchener Straße, Priorität A
Weser-/Münchener Straße, Priorität A
Rebstöcker Straße, Priorität A
Schwalbacher Straße, Priorität A
Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten,
- dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen;
- welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen;
- die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2023OFOF 848/1Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3928Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022Direktanregung
- 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1871Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats