Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
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Bisheriger Verlauf
17.10.2018
02.11.2018
18.02.2019
02.09.2019
30.03.2020
Antrag Ortsbeirat
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS OF_1001-5_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS OM_3908_2018Stellungnahme des Magistrats
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS ST_368_2019Stellungnahme des Magistrats
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS ST_1714_2019Stellungnahme des Magistrats
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS ST_643_202017.10.2018
Antrag Ortsbeirat
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS OF_1001-5_201802.11.2018
Anregung Ortsbeirat
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS OM_3908_201818.02.2019
Stellungnahme des Magistrats
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS ST_368_201902.09.2019
Stellungnahme des Magistrats
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS ST_1714_201930.03.2020
Stellungnahme des Magistrats
Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Details im PARLIS ST_643_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 17.10.2018
Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Der Magistrat wird gebeten, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung:
Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1714 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 643 Aktenzeichen: 32 1