Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Lärmschutzwände an der A 66 in Bergen-Enkheim und Fechenheim zu erneuern und zu erweitern. Dies ist notwendig, da die bestehenden Wände seit Jahren keinen ausreichenden Schutz bieten und die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigt wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Autobahn GmbH und den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlung zu treten, um im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels die Lärmschutzwände (eigentlich sind es Wände, die aus Materialien des Waldes gefertigt wurden) auf Höhe von Bergen-Enkheim zu erneuern und zu erweitern und in Fechenheim neue Lärmschatzwände aufzustellen.
Begründung
Seit Jahren bieten die veralteten, maroden und ungenügenden Lärmschutzwände (Waldwände) keinen Schutz. Der Lärm der Autobahn dringt mittlerweile in Bergen-Enkheim bis an den Berger Hang und in Fechenheim bis zum Industriegebiet, was die Lebensqualität für Mensch und Tier zusätzlich zum Fluglärm massiv beeinträchtigt. Verkehrsminister Al-Wazir hat bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Tunnelbau im Riederwald den maroden und ungenügenden Lärmschutz für Bergen-Enkheimer Bürger bedauert und Abhilfe in Aussicht gestellt. Dafür wolle er sich beim Bund stark machen. Dann möge er bitte Wort halten und sich darum kümmern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 174/16Erneuerung der Lärmschutzwände an der A66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD, WBE
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3903Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimDirektanregung
- 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1869Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats