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E-Ladestationen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 16
74 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Errichtung von E-Ladestationen im Stadtteil Bergen-Enkheim priorisiert zu behandeln. Es wird auf den dringenden Bedarf an Ladesäulen hingewiesen, insbesondere für Mieter ohne eigene Lademöglichkeiten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich mit hoher Priorität der fehlenden Ladestationen für Elektroautos im Stadtteil Bergen-Enkheim anzunehmen und unverzüglich für die nötige Infrastruktur zu sorgen.

Begründung

Wie im Elektromobilitätskonzept von 2020 festgestellt und mit der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt, möchte die Stadt Frankfurt aus Umweltgründen den Anteil der E-Mobilität erhöhen.

Dazu gehört das Bereitstellen öffentlicher Ladesäulen. Auch wenn laut Konzept für Bergen-Enkheim nur ein bis drei Ladesäulen vorgesehen sind, erscheint der Bedarf größer, denn es gibt zur Miete wohnende Bürgerinnen und Bürger ohne (Garagen-) Stellplatz und Stromzugang, die sich aufgrund mangelnder öffentlicher Ladesäulen kein E-Auto anschaffen können. Gerade für Bergen ist die Anfahrt zum zwei bis vier Kilometer entfernten Hessen-Center keine Option. Sollte die einzige private (der Öffentlichkeit zugänglich gemachte) Ladestation in Bergen nicht belegt oder defekt sein, ist ein E-Auto für diese Bürgerinnen und Bürger nicht nutzbar. Das entspricht nicht der Zielvorstellung, allen Privat-Pkw-Nutzern die Möglichkeit zur Nutzung eines E-Autos auch ohne eigene Lademöglichkeit alltagstauglich zu ermöglichen.

Die Stadt darf sich nicht darauf verlassen, dass Gewerbetreibende, private Anbieter oder andere Investoren für die nötige Infrastruktur sorgen, sondern sollte unverzüglich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI, Programm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland") oder beim Land Hessen (Programm "Hessische Ladeinfrastruktur") Fördermöglichkeiten auftun und selbst Ladesäulen installieren. Mögliche Standorte können beim Ortsbeirat 16 erfragt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. April 2023OFOF 173/16E-LadestationenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Mai 2023Sie sind hier
    OMOM 3902E-Ladestationen
    Direktanregung
  3. 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1636E-LadestationenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 16
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 25 · 05.12.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 26 · 23.01.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 30 · 04.06.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 6
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1636) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91-50

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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