E-Ladestationen
Lesezeit: 6 Minuten
Bisheriger Verlauf
13.04.2023
02.05.2023
20.02.2024
09.09.2024
09.09.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 173/16 vom 13.04.2023
Betreff: E-Ladestationen
Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich mit hoher Priorität der fehlenden Ladestationen für Elektroautos im Stadtteil Bergen-Enkheim anzunehmen und unverzüglich für die nötige Infrastruktur zu sorgen. Begründung:
Wie im Elektromobilitätskonzept von 2020 festgestellt und mit der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt, möchte die Stadt Frankfurt aus Umweltgründen den Anteil der E-Mobilität erhöhen. Dazu gehört das Bereitstellen öffentlicher Ladesäulen. Auch wenn laut Konzept für Bergen-Enkheim nur ein bis drei Ladesäulen vorgesehen sind, erscheint der Bedarf größer, denn es gibt zur Miete wohnende Bürgerinnen und Bürger ohne (Garagen-) Stellplatz und Stromzugang, die sich aufgrund mangelnder öffentlicher Ladesäulen kein E-Auto anschaffen können. Gerade für Bergen ist die Anfahrt zum zwei bis vier Kilometer entfernten Hessen-Center keine Option. Sollte die einzige private (der Öffentlichkeit zugänglich gemachte) Ladestation in Bergen nicht belegt oder defekt sein, ist ein E-Auto für diese Bürgerinnen und Bürger nicht nutzbar. Das entspricht nicht der Zielvorstellung, allen Privat-Pkw-Nutzern die Möglichkeit zur Nutzung eines E-Autos auch ohne eigene Lademöglichkeit alltagstauglich zu ermöglichen. Die Stadt darf sich nicht darauf verlassen, dass Gewerbetreibende, private Anbieter oder andere Investoren für die nötige Infrastruktur sorgen, sondern sollte unverzüglich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI, Programm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland") oder beim Land Hessen (Programm "Hessische Ladeinfrastruktur") Fördermöglichkeiten auftun und selbst Ladesäulen installieren. Mögliche Standorte können beim Ortsbeirat 16 erfragt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1636 Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1636) vorgelegt hat.