Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
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Bisheriger Verlauf
09.03.2023
02.05.2023
20.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirchenwäldchen in das städtische Toilettenkon-zept aufnehmen
Details im PARLIS OF_586-10_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
Details im PARLIS OM_3891_2023Stellungnahme des Magistrats
Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
Details im PARLIS ST_2168_202309.03.2023
Antrag Ortsbeirat
Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirchenwäldchen in das städtische Toilettenkon-zept aufnehmen
Details im PARLIS OF_586-10_202302.05.2023
Anregung Ortsbeirat
Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
Details im PARLIS OM_3891_202320.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
Details im PARLIS ST_2168_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3891 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 09.03.2023
Betreff: Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
Der Magistrat wird gebeten, in der von allen Generationen stark frequentierten Grünanlage am Kirschwäldchen (auch bekannt als Kull oder Ami-Spielplatz) eine öffentliche Toilette bereitzustellen. Begründung:
Die Grünanlage gehört zu den wenigen Orten in Eckenheim, an denen sich Kinder, Jugendliche und ältere Menschen unter freiem Himmel treffen und, wie in der Vergangenheit, Feste feiern können. Der Vereinsring Preungesheim/Eckenheim erarbeitet derzeit ein Konzept, um die Grünanlage künftig wieder zu bespielen und weist auf die Dringlichkeit einer öffentlichen Toilette hin. Der Verweis von Stadträtin Sylvia Weber vom 08.03.2023 auf die öffentliche Toilette am Hauptfriedhof Gießener Straße/Ecke Marbachweg entspricht nicht der städtischen Vorgabe einer zumutbaren Entfernung von 600 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2168
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13