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Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirchenwäldchen in das städtische Toilettenkon-zept aufnehmen

Details im PARLIS OF_586-10_2023
02.05.2023

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen

Details im PARLIS OM_3891_2023
20.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen

Details im PARLIS ST_2168_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3891 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 09.03.2023

Betreff: Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
Der Magistrat wird gebeten, in der von allen Generationen stark frequentierten Grünanlage am Kirschwäldchen (auch bekannt als Kull oder Ami-Spielplatz) eine öffentliche Toilette bereitzustellen.

Begründung:

Die Grünanlage gehört zu den wenigen Orten in Eckenheim, an denen sich Kinder, Jugendliche und ältere Menschen unter freiem Himmel treffen und, wie in der Vergangenheit, Feste feiern können. Der Vereinsring Preungesheim/Eckenheim erarbeitet derzeit ein Konzept, um die Grünanlage künftig wieder zu bespielen und weist auf die Dringlichkeit einer öffentlichen Toilette hin. Der Verweis von Stadträtin Sylvia Weber vom 08.03.2023 auf die öffentliche Toilette am Hauptfriedhof Gießener Straße/Ecke Marbachweg entspricht nicht der städtischen Vorgabe einer zumutbaren Entfernung von 600 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2168
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13