Beschilderung „Sackgasse“ ergänzen
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Bisheriger Verlauf
13.04.2023
28.04.2023
16.10.2023
16.10.2023
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3876 entstanden aus Vorlage: OF 232/15 vom 13.04.2023
Betreff: Beschilderung "Sackgasse" ergänzen Der Magistrat wird gebeten, in der Albert-Schweitzer-Straße das vorhandene Verkehrsschild (357) am Anfang der Sackgasse ohne Wendehammer, die zu den Hausnummern 52 bis 64 führt, gegen das Schild "Sackgasse mit Fußwegdurchlass" (357-51) auszutauschen und mit dem Zusatzschild "Keine Wendemöglichkeit für Lkw" (ähnlich dem Verkehrsschild 1008-34) zu versehen.
Begründung:
Lkw, die diesen Seitenarm der Albert-Schweitzer-Straße für Andienung und Entsorgung der Anlieger nutzen, wenden immer wieder ihre schweren Fahrzeuge über private Grundstücke, was bereits zu größeren Schäden geführt hat. Bei entsprechender Beschilderung werden die Fahrer vorgewarnt und können disponieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2099
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7