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Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.12.2009

Antrag Ortsbeirat

Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße

Details im PARLIS OF_981-5_2009
15.01.2010

Anregung Ortsbeirat

Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße

Details im PARLIS OM_3867_2010
28.04.2010

Stellungnahme des Magistrats

Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße

Details im PARLIS ST_581_2010

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3867 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 07.12.2009

Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße derart geändert werden kann, I. dass Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt werden und, II. dass an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht wird, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist.

Begründung:

Die Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten gegebenenfalls Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 581 Aktenzeichen: 32 1