Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
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Bisheriger Verlauf
02.08.2011
15.09.2011
05.03.2012
Antrag Ortsbeirat
Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
Details im PARLIS OF_34-3_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
Details im PARLIS OM_384_2011Stellungnahme des Magistrats
Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
Details im PARLIS ST_361_201202.08.2011
Antrag Ortsbeirat
Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
Details im PARLIS OF_34-3_201115.09.2011
Anregung Ortsbeirat
Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
Details im PARLIS OM_384_201105.03.2012
Stellungnahme des Magistrats
Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
Details im PARLIS ST_361_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 384 entstanden aus Vorlage: OF 34/3 vom 02.08.2011
Betreff: Kurzfristige Instandsetzung des Fuß-/Fahrradweges zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof
Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß-/Fahrradweg zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof kurzfristig reparieren zu lassen. Begründung:
Der Fuß-/Fahrradweg zwischen Wetteraustraße und Bornheimer Friedhof befindet sich zurzeit in einem miserablen, unfallgefährdenden Zustand (wieder einmal). Da dieser Weg in zunehmendem Maße u. a. von Schulkindern aus den Neubaugebieten Waterpark und New Atterberry per Fahrrad genutzt wird, ist eine kurzfristige Instandsetzung dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 361
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2