Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
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Bisheriger Verlauf
06.04.2023
25.04.2023
30.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Details im PARLIS OF_286-4_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Details im PARLIS OM_3847_2023Stellungnahme des Magistrats
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Details im PARLIS ST_2306_202306.04.2023
Antrag Ortsbeirat
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Details im PARLIS OF_286-4_202325.04.2023
Anregung Ortsbeirat
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Details im PARLIS OM_3847_202330.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Details im PARLIS ST_2306_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023
Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung:
Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306
Beratung im Ortsbeirat: 4