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Mainkur Bahnhof

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Mainkur Bahnhof

Details im PARLIS OF_444-11_2023
24.04.2023

Anregung Ortsbeirat

Mainkur Bahnhof

Details im PARLIS OM_3827_2023
14.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Mainkur Bahnhof

Details im PARLIS ST_1751_2023
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Mainkur Bahnhof

Details im PARLIS ST_1270_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 444/11 vom 01.02.2023

Betreff: Mainkur Bahnhof
Der Magistrat wird gebeten, den Grünflächenbereich an der Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" neu zu bepflanzen und zu verschönern.

Begründung:

Die Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Der Bahnhof und die alten Restaurant- und Hotelgebäude sind stark durch Witterung und Autoverkehr in Mitleidenschaft gezogen. Eine Erneuerung der Bepflanzung sowie eine Einzäunung der Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle, die auch als Trampelpfad und Müllabladeplatz genutzt wird, unterstützt einen positiven ersten Eindruck unserer Stadt und wertet den gesamten Platz inklusive Haltestelle auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1751 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1270
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0