E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der
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Bisheriger Verlauf
15.03.2023
24.03.2023
10.07.2023
Antrag Ortsbeirat
E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109
Details im PARLIS OF_712-5_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109
Details im PARLIS OM_3787_2023Stellungnahme des Magistrats
E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109
Details im PARLIS ST_1470_202315.03.2023
Antrag Ortsbeirat
E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109
Details im PARLIS OF_712-5_202324.03.2023
Anregung Ortsbeirat
E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109
Details im PARLIS OM_3787_202310.07.2023
Stellungnahme des Magistrats
E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109
Details im PARLIS ST_1470_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 712/5 vom 15.03.2023
Betreff: E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der
Hausnummer 109 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, weshalb im Bereich der Textorstraße, der für die IGS Süd gesperrt werden soll, kürzlich E-Ladesäulen installiert wurden. Diese dürften wegen der geplanten Sperrung alsbald zu versetzen sein. Sofern Letzteres der Fall ist, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Haftungsansprüche gegen den Mitarbeiter der Stadt durchgesetzt werden können, der für die Installierung der E-Ladesäulen verantwortlich ist. Begründung:
Auf der Textorstraße wurden auf Höhe der Hausnummer 109 kürzlich E-Ladesäulen installiert, obwohl dieser Abschnitt künftig zum Schulgelände der IGS Süd gehören soll. Medienberichten nach hat sich der Büroleiter im Mobilitätsdezernat bereits dahin gehend geäußert, dass die Installation ein Fehler war (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/frankfurt-e-ladesaeule -in-fuer-autos-gesperrter-strasse-stadt-gibt-planungsfehle-83233480.bild.html). Die Kosten für Aufbau und Abbau beliefen sich auf circa 30.000 Euro. Es dürfte sich hier um ein grob fahrlässiges Verhalten handeln, durch das unsinnige Kosten produziert wurden. Wären weitere Ämter und der Ortsbeirat 5 angehört worden, hätte diese Fehlplanung aller Wahrscheinlichkeit nach verhindert werden können. Vor diesem Hintergrund erbittet der Ortsbeirat 5 die Auskunft. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1470
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0