Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
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Bisheriger Verlauf
12.09.2018
23.10.2018
08.02.2019
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
Details im PARLIS OF_803-6_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
Details im PARLIS OM_3782_2018Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
Details im PARLIS ST_312_201912.09.2018
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
Details im PARLIS OF_803-6_201823.10.2018
Anregung Ortsbeirat
Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
Details im PARLIS OM_3782_201808.02.2019
Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
Details im PARLIS ST_312_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3782 entstanden aus Vorlage: OF 803/6 vom 12.09.2018
Betreff: Unterliederbach: Westumgehung in die Planung der Parkstadt II aufnehmen
Der Ortsbeirat weiß um den Bedarf an finanziell erschwinglichem Wohnraum. Grundsätzlich wird die Erweiterung der Parkstadt im Rahmen einer maßvollen Bebauung befürwortet. Jedoch stellen weitere/neue Wohneinheiten die bereits heute völlig überlastete Verkehrsinfrastruktur des Stadtteiles vor große Herausforderungen. Um das Straßennetz nicht noch weiter zu strapazieren, wird der Magistrat gebeten, den Bau der Westumgehung Unterliederbach in das Planungsvorhaben zur Parkstadt II aufzunehmen. Begründung:
Der tägliche Straßenverkehr lähmt den Stadtteil Unterliederbach. Es ist nicht unbekannt, dass sowohl die Königsteiner Straße als auch die Gotenstraße bereits an ihre Grenzen stoßen. Auch die Schmalkaldener Straße und die Hunsrückstraße sind bereits jetzt ausgelastet. Es bedarf dringend der Westumgehung, um Unterliederbach nicht weiter zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 312 Aktenzeichen: 61 1