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Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen

Details im PARLIS OA_233_2022
13.01.2023

Bericht des Magistrats

Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen

Details im PARLIS B_14_2023
28.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1

Details im PARLIS OF_782-1_2023
21.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1

Details im PARLIS OM_3769_2023
10.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1

Details im PARLIS ST_1495_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 entstanden aus Vorlage: OF 782/1 vom 28.02.2023

Betreff: Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des
Ortsbeirates 1 Vorgang: B 14/23; OA 233/22 OBR 1 Der Ortsbeirat weist den
Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14
, zurück und fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat 1 über alle Instandsetzungs-, Erhaltungs-, Umgestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum frühzeitig zu informieren und bereits im Planungsstadium zu beteiligen.

Begründung:

Werden Maßnahmen im Ortsbeirat vorgestellt, dann sind diese in der Regel bereits zu Ende geplant und Änderungen oder Optimierungen sind nur noch in minimalem Maße möglich. Grundsätzliche Wünsche des Ortsbeirates, die auch im Zuge einer Instandhaltung ganz oder teilweise kostengünstig umgesetzt werden könnten, müssen oft zu einem späteren Zeitpunkt mit hohem Kostenaufwand nachgeholt werden. Dies führt zu Unverständnis und Unbehagen in der Bevölkerung, da Baumaßnahmen oft mehrfach und innovative Maßnahmen erst mit deutlicher Verzögerung umgesetzt werden. Das in der Anregung des Ortsbeirates vom 16.08.2022, OA 233, genannte Beispiel der Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten im Stil der autogerechten 70er-Jahre dem Individualverkehr wieder übergeben wurde, ist und bleibt eine vertane Chance und ein ständiges Ärgernis. Das kann künftig vermieden werden, wenn der Ortsbeirat beteiligt wird und seine Kompetenz einbringt. Foto: Alexander Mitsch, Beispiel Kaiserstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 233
Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14
Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1495 Aktenzeichen: 66-0