Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.12.2014

Antrag Ortsbeirat

Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten

Details im PARLIS OF_1225-6_2014
13.01.2015

Anregung Ortsbeirat

Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten

Details im PARLIS OM_3758_2015
29.05.2015

Stellungnahme des Magistrats

Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten

Details im PARLIS ST_809_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3758 entstanden aus Vorlage: OF 1225/6 vom 15.12.2014

Betreff: Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten
Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer zu gestalten. Dazu sind ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) in der Elektronstraße im der Einmündung der Froschhäuser Straße gegenüber liegenden Teil einzurichten sowie die Aufstellung von Verkehrsspiegeln zu prüfen.

Begründung:

Bei der Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße ist die Vorfahrt zugunsten der Elektronstraße zu achten. Die Einsicht in die Elektronstraße ist verbesserungsfähig, insbesondere behindern haltende Fahrzeuge auf der gegenüber der Ausfahrt liegenden Seite der Elektronstraße den Verkehr in der Elektronstraße und erschweren die Sicht in die Elektronstraße zusätzlich. Die Ladetätigkeit ist dort erlaubt und die Fahrzeuge verweilen während der Be- und Entladevorgänge. Ein Haltverbot würde erreichen, dass die volle Fahrbahnbreite der Elektronstraße zur Verfügung stünde und die Einsicht erschwerenden großen haltenden Fahrzeuge verschwänden. Damit wäre die Voraussetzung für zu prüfende Verkehrsspiegel geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 809
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1