Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bolongarostraße in Nied zwischen Holzlachstraße und Brücke über die Nidda

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2015

Antrag Ortsbeirat

Bolongarostraße in Nied zwischen Holzlachstraße und Brücke über die Nidda

Details im PARLIS OF_1236-6_2015
13.01.2015

Anregung Ortsbeirat

Bolongarostraße in Nied zwischen Holzlachstraße und Brücke über die Nidda

Details im PARLIS OM_3752_2015
29.05.2015

Stellungnahme des Magistrats

Bolongarostraße in Nied zwischen Holzlachstraße und Brücke über die Nidda

Details im PARLIS ST_808_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3752 entstanden aus Vorlage: OF 1236/6 vom 02.01.2015

Betreff: Bolongarostraße in Nied zwischen Holzlachstraße und Brücke über die Nidda
Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen in der Bolongarostraße in Nied zwischen Holzlachstraße und Alt-Nied (Brücke über die Nidda) nun auch so umzusetzen, wie sie im Rahmen des Ortstermins am 03.07.2014 zwischen Vertretern des Ortsbeirats, der Ämter und Anwohner vereinbart worden sind. Im Einzelnen sind das: - Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Höchst; - parallel dazu ist ein absolutes Haltverbot auf dieser Seite der Straße einzurichten; - Anbringen eines Haltverbots für Lkws in der Gegenrichtung (ansonsten soll dort das Parken wie bisher für Pkw erlaubt bleiben).

Begründung:

Die o. g. Punkte wurden einvernehmlich im Rahmen eines Ortstermins am 03.07.2014 vereinbart, sind jedoch bis heute immer noch nicht umgesetzt worden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Situation für die Radfahrer in Richtung Höchst zu verbessern und das Parken auf der Seite der Fahrbahn in Fahrtrichtung Alt-Nied (Brücke über die Nidda) zu begrenzen sowie dort das Abstellen von Lkws oder Reisebussen auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 808
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1