Fenster der Schule am Ried
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Bisheriger Verlauf
05.07.2022
09.12.2022
07.03.2023
21.03.2023
20.10.2023
16.05.2024
04.06.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Belüftungsanlagen für die Schulen in Bergen-Enkheim
Details im PARLIS OM_2489_2022Stellungnahme des Magistrats
Belüftungsanlagen für die Schulen in Bergen-Enkheim
Details im PARLIS ST_2761_202205.07.2022
Anregung Ortsbeirat
Belüftungsanlagen für die Schulen in Bergen-Enkheim
Details im PARLIS OM_2489_202209.12.2022
Stellungnahme des Magistrats
Belüftungsanlagen für die Schulen in Bergen-Enkheim
Details im PARLIS ST_2761_202216.05.2024
04.06.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3751 entstanden aus Vorlage: OF 167/16 vom 07.03.2023
Betreff: Fenster der Schule am Ried
Vorgang: OM 2489/22 OBR 16; ST 2761/22 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2761, in der es heißt, "In (der) (. .) Schule am Ried (. .) können die Räume ausreichend belüftet werden. (. .)", wird der Magistrat gebeten, die eingebauten Fensterfronten im Hinblick auf die vorgeschriebene Öffnungsfläche und auch im Hinblick auf die Sicherheit der sich im Raum befindlichen Schüler noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Hierbei wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Räume im Hauptgebäude der Schule am Ried verfügen in der Regel je über vier Fenster, die man öffnen kann und die jeweils eine Fläche von circa 0,5 Quadratmeter aufweisen. Sind alle Fenster geöffnet, kann der Raum über eine durchströmbare Fläche von lediglich zwei Quadratmetern belüftet werden. Dies reicht in der Praxis jedoch bei Weitem nicht aus, um die Räume angemessen lüften zu können. 2. Die derzeit verbauten Fenster lassen sich nur im 90-Grad-Winkel öffnen. Im geöffneten Zustand ragen sie circa 90 Zentimeter in den Klassenraum hinein, und zwar auf einer Höhe von circa eineinhalb Metern . Für Schüler, die in der Nähe der Fensterfront sitzen (häufig unter den geöffneten Fenstern), stellen diese eine erhebliche Verletzungsgefahr beim Aufstehen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2489
Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2761 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2177 Antrag vom 16.05.2024, OF 266/16 Auskunftsersuchen vom 04.06.2024, V 965 Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-35