Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen von Taktreduzierungen im öffentlichen Nahverkehr in Preungesheim zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Ringstraßenbahn und die Straßenbahnlinie 18. Ziel ist es, mögliche negative Effekte auf Fahrpläne und Anschlussmöglichkeiten zu identifizieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Nachdem der künftige Dezernent für Mobilität und Gesundheit, Wolfgang Siefert, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 die höhere Kapazität der Ringstraßenbahn gegenüber der Buslinie 34 mit dem Hinweis gepriesen hat, dass so weniger Fahrten erforderlich wären, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Auswirkungen durch Taktreduzierungen
- bei der Ringstraßenbahn (gegenüber der Buslinie
34) durch die Homburger Landstraße;
- bei der Straßenbahnlinie 18 in den Frankfurter Bogen
auf künftige Fahrpläne - und damit verbunden schlechtere Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten - nach derzeitigem Sachstand zu berücksichtigen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2023OFOF 535/10Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2023Sie sind hierOMOM 3729Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an?Direktanregung
- 31. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1582Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats