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Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten

Details im PARLIS OF_615-2_2023
20.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten

Details im PARLIS OM_3723_2023
10.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten

Details im PARLIS ST_1486_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3723 entstanden aus Vorlage: OF 615/2 vom 21.02.2023

Betreff: Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. deutliche Markierungen auf dem Asphalt, Beschilderung etc.) zu ergreifen, um im Bereich der (Doppel-) Kreuzung der Franz-Rücker-Allee mit der Bernusstraße und der Georg-Speyer-Straße die bestehenden Vorfahrtsregelungen zu verdeutlichen und den gesamten (Doppel-) Kreuzungsbereich dadurch sicherer zu gestalten.

Begründung:

Mehrere, zum Teil schwere Verkehrsunfälle in diesem Bereich lassen darauf schließen, dass die Vorfahrtsregelung nicht deutlich genug erkennbar scheint. Daher ist es wichtig, an den beiden Kreuzungen genau aufzuzeigen, dass dort die vorherige "Rechts-vor-links-Regel" eben keine Gültigkeit mehr hat, sondern dass die Franz-Rücker-Allee eine Vorfahrtsstraße ist. Die Bilder zeigen drei verschiedene Unfälle zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1486
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1486) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1