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Spielplatz Beethovenplatz

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Öffentlicher Personennahverkehr in Berkersheim

Details im PARLIS OM_2686_2022
06.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Beethoven-SPIEL-Platz

Details im PARLIS ST_383_2023
26.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Spielplatz Beethovenplatz

Details im PARLIS OF_628-2_2023
20.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Spielplatz Beethovenplatz

Details im PARLIS OM_3719_2023
26.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Spielplatz Beethovenplatz

Details im PARLIS ST_1393_2023
20.11.2023

Stellungnahme des Magistrats

Spielplatz Beethovenplatz

Details im PARLIS ST_2360_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 628/2 vom 26.02.2023

Betreff: Spielplatz Beethovenplatz
Vorgang: OM 2686/22 OBR 2; ST 383/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggf. umzusetzen, im Rahmen der Umsetzung der Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 383, zur Einrichtung eines Spielplatzes am Beethovenplatz die Einrichtung einer Sitzgruppe für Eltern mit Mülleimern, Fahrrad- und Kinderwagenabstellfläche oder Ä hnliches in den bereits abgesperrten Flächen rund um den Beethovenplatz anzulegen.

Begründung:

Wie aus den Bildern ersichtlich wird, sind direkt am Beethovenplatz durch Poller abgesperrte Flächen derzeit ungenutzt. Um die Spielfläche für Kinder möglichst groß ausgestalten zu können, könnten diese Flächen für oben genannte Infrastruktur genutzt werden. Fläche direkt angrenzend an den Beethovenplatz: Dort könnten Bänke, Mülleimer oder Fahrradabstellflächen für Spielplatzbesucher geschaffen werden. An der Kreuzung Beethovenstraße/Corneliusstraße/Beethovenplatz ist viel Platz, sodass ohne zusätzlichen Parkplatzverlust evtl. noch Flächen umgenutzt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2686
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2360 Aktenzeichen: 67-2