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Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.09.2018

Antrag Ortsbeirat

Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS OF_404-11_2018
17.09.2018

Anregung Ortsbeirat

Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS OM_3673_2018
14.01.2019

Stellungnahme des Magistrats

Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS ST_15_2019
19.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Markierung Radweg in der Kruppstraße

Details im PARLIS OF_349-11_2022
05.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Markierung Radweg in der Kruppstraße

Details im PARLIS OM_3212_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018

Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im
Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße).

Begründung:

Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1