Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
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Kruppstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.
- Fernwärmeversorgung und Rechenzentrums – Abwärme im Frankfurter Osten22.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018
Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße).
Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2018OFOF 404/11Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. September 2018Sie sind hierOMOM 3673Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11Direktanregung
- 14. Januar 2019STST 15Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11Stellungnahme
- 21. September 2020OMOM 6618Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11Direktanregung
- 12. Februar 2021STST 398Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11Stellungnahme
- 14. Februar 2022STST 398Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-NordStellungnahme
- 22. März 2022OFOF 271/11Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. April 2022OAOA 178Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren!Anregung
- 19. November 2022OFOF 349/11Markierung Radweg in der KruppstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2022OMOM 3212Markierung Radweg in der KruppstraßeDirektanregung
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 238 WochenSTST 810Markierung Radweg in der KruppstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats