Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im
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Bisheriger Verlauf
01.09.2018
17.09.2018
14.01.2019
19.11.2022
05.12.2022
Antrag Ortsbeirat
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OF_404-11_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OM_3673_2018Stellungnahme des Magistrats
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS ST_15_201901.09.2018
Antrag Ortsbeirat
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OF_404-11_201817.09.2018
Anregung Ortsbeirat
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OM_3673_201814.01.2019
Stellungnahme des Magistrats
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS ST_15_201905.12.2022
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018
Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im
Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung:
Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1