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Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende

Details im PARLIS OF_702-6_2023
14.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende

Details im PARLIS OM_3672_2023
30.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende

Details im PARLIS ST_1430_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3672 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 19.02.2023

Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende
Vorgang: OA 230/22 OBR 6; ST 5/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wo genau sich der öffentliche Spielplatz in der Kiefernstraße befindet, der fußläufig drei Minuten von der Einrichtung Waldschulstraße 20 entfernt sein soll (vorletzter Absatz der Stellungnahme). Vorsorglich wird der Magistrat gebeten, den angeblich vorhandenen öffentlichen Spielplatz in der Kiefernstraße endlich unter Einbezug der Kinder einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - wie er sich die Integration aller Betroffenen im Stadtteil vorstellt, da es ja nicht nur diese Übergangswohneinrichtung in Griesheim gibt; - welche Mittel und wie viel Personal er bereit ist, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Bildungseinrichtungen sofort zu erweitern oder zu bauen und auszustatten, damit die Integration tatkräftig erfolgreich umgesetzt werden kann. Ferner möchte der Ortsbeirat die Stellungnahme wie folgt kommentieren: 1. Die Gemeinschaftsräume mit einer kleinen Freifläche sind kein Ausgleich für den Bewegungsdrang der Kinder. 2. Dass ein Spielplatz vor Kurzem auf dem Gelände der ABG abgebaut wurde, weil es mehrfach zu Beschwerden von Anwohnern kam und hier das Gebäude als geförderter Wohnraum für Senioren und Seniorinnen angeführt wird, ist sonderbar und verwundert den Ortsbeirat, da in dem Haus ebenfalls Familien wohnen. 3. Um die Menschen zu integrieren, die man in den Unterkünften unterbringt, muss dafür gesorgt werden, dass dafür auch entsprechende Angebote jeglicher Art vorhanden sind. Dazu zählen, wenn nicht vor Ort, dann im nahen Umfeld entsprechende Einrichtungen für die Erwachsenen und gut ausgestattete Spielflächen etc. Beides ist vor Ort nicht ausreichend vorhanden. 4. Der vermutlich gemeinte und angeführte Spielplatz in der Kiefernstraße, der fußläufig in drei Minuten Entfernung erreicht werden kann, ist ein vom Internationalen Bund (IB) betriebener Abenteuerspielplatz und nur geöffnet, wenn auch Personal da ist. Er ist also nicht jeden Tag und zu jeder Zeit tagsüber verfügbar. 5. Die angeführten Einrichtungen im letzten Absatz sind ebenfalls nur dann verfügbar, wenn die Einrichtungen geöffnet sind. Dies ist ebenfalls nicht an sieben Tagen der Woche der Fall. Die Bibliothek ist zwar ein schöner Ort, aber kein Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1430 Aktenzeichen: 64-4