Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
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Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3671 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 23.08.2018
Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach Vorgang: OM 3724/18 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. V. und der SFG - Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je eine Behördenschließung SK5 und freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich muss je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach StVO jeweils ein Schild gemäß VZ-250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird.
Begründung: Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u. a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppelschließung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2018OFOF 350/12Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. September 2018Sie sind hierOMOM 3671Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/KalbachDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 36Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats