Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
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Bisheriger Verlauf
23.08.2018
14.09.2018
18.09.2018
14.01.2019
Antrag Ortsbeirat
Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
Details im PARLIS OF_350-12_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
Details im PARLIS OM_3671_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz
Details im PARLIS OM_3724_2018Stellungnahme des Magistrats
Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
Details im PARLIS ST_36_201923.08.2018
Antrag Ortsbeirat
Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
Details im PARLIS OF_350-12_201814.09.2018
Anregung Ortsbeirat
Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
Details im PARLIS OM_3671_201818.09.2018
Anregung Ortsbeirat
Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz
Details im PARLIS OM_3724_201814.01.2019
Stellungnahme des Magistrats
Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
Details im PARLIS ST_36_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3671 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 23.08.2018
Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
Vorgang: OM 3724/18 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. V. und der SFG - Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je eine Behördenschließung SK5 und freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich muss je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach StVO jeweils ein Schild gemäß VZ-250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung:
Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u. a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppelschließung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3724
Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 36 Aktenzeichen: 32 1