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Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West

Details im PARLIS OF_700-6_2023
14.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West

Details im PARLIS OM_3670_2023
26.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz FrankfurtWest

Details im PARLIS ST_1400_2023
12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des Lärmschutzwaldes

Details im PARLIS OM_4358_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3670 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 23.02.2023

Betreff: Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Am 12.02.2022 wurde vermutlich auf Veranlassung der Autobahn GmbH das Lärmschutzwäldchen nördlich der Siedlung Am Neufeld, welches sich neben dem Zubringer von der Autobahn A 648 zur A 5 befand, größtenteils gerodet. Die von den Anwohnern alarmierte Polizei schritt ein und verständigte das Grünflächenamt. Vom Grünflächenamt wurde angegeben, dass lediglich für sieben Bäume eine Fällerlaubnis vorliege. Verhandlungen vor Ort haben dann dazu geführt, dass von dem gesamten Wäldchen einige wenige Bäume stehen blieben. Es sind aber weit mehr als die sieben zur Abholzung freigegebenen Bäume abgeholzt worden. Das Grünflächenamt hat hierüber gegenüber den Bewohnern der Siedlung Am Neufeld sein Bedauern geäußert. Die als Anlage beigefügte Bilddokumentation gibt einen Eindruck von der Situation vor und nach der Rodung. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. wer für die Rodung verantwortlich ist; 2.a) ob gegen diejenigen, die für die Abholzung des Wäldchens verantwortlich sind, ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist;


b) falls nicht, wird der Magistrat gebeten, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, damit die oben beschriebene Rodung des Lärmschutzwäldchens durch ein Bußgeld geahndet wird; 3. ob sichergestellt ist, dass der oder die für die Rodung Verantwortliche die Wiederaufforstung besorgt, und/oder entsprechender Schadensersatz gefordert wurde ; 4. soweit das unter Ziffer 2. und/oder Ziffer 3. Aufgeführte unterblieben sein sollte, die Gründe hierfür zu nennen. Anlage 1 (ca. 593 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1400 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4358
Aktenzeichen: 79-2