Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
23.02.2023
14.03.2023
26.06.2023
12.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Details im PARLIS OF_700-6_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Details im PARLIS OM_3670_2023Stellungnahme des Magistrats
Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz FrankfurtWest
Details im PARLIS ST_1400_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des Lärmschutzwaldes
Details im PARLIS OM_4358_202323.02.2023
Antrag Ortsbeirat
Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Details im PARLIS OF_700-6_202314.03.2023
Anregung Ortsbeirat
Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Details im PARLIS OM_3670_202326.06.2023
Stellungnahme des Magistrats
Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz FrankfurtWest
Details im PARLIS ST_1400_202312.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Griesheim (Neufeldsiedlung): Rodung des Lärmschutzwaldes
Details im PARLIS OM_4358_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3670 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 23.02.2023
b) falls nicht, wird der Magistrat gebeten, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, damit die oben beschriebene Rodung des Lärmschutzwäldchens durch ein Bußgeld geahndet wird; 3. ob sichergestellt ist, dass der oder die für die Rodung Verantwortliche die Wiederaufforstung besorgt, und/oder entsprechender Schadensersatz gefordert wurde ; 4. soweit das unter Ziffer 2. und/oder Ziffer 3. Aufgeführte unterblieben sein sollte, die Gründe hierfür zu nennen. Anlage 1 (ca. 593 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Betreff: Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Am 12.02.2022 wurde vermutlich auf Veranlassung der Autobahn GmbH das Lärmschutzwäldchen nördlich der Siedlung Am Neufeld, welches sich neben dem Zubringer von der Autobahn A 648 zur A 5 befand, größtenteils gerodet. Die von den Anwohnern alarmierte Polizei schritt ein und verständigte das Grünflächenamt. Vom Grünflächenamt wurde angegeben, dass lediglich für sieben Bäume eine Fällerlaubnis vorliege. Verhandlungen vor Ort haben dann dazu geführt, dass von dem gesamten Wäldchen einige wenige Bäume stehen blieben. Es sind aber weit mehr als die sieben zur Abholzung freigegebenen Bäume abgeholzt worden. Das Grünflächenamt hat hierüber gegenüber den Bewohnern der Siedlung Am Neufeld sein Bedauern geäußert. Die als Anlage beigefügte Bilddokumentation gibt einen Eindruck von der Situation vor und nach der Rodung. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. wer für die Rodung verantwortlich ist; 2.a) ob gegen diejenigen, die für die Abholzung des Wäldchens verantwortlich sind, ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist;b) falls nicht, wird der Magistrat gebeten, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, damit die oben beschriebene Rodung des Lärmschutzwäldchens durch ein Bußgeld geahndet wird; 3. ob sichergestellt ist, dass der oder die für die Rodung Verantwortliche die Wiederaufforstung besorgt, und/oder entsprechender Schadensersatz gefordert wurde ; 4. soweit das unter Ziffer 2. und/oder Ziffer 3. Aufgeführte unterblieben sein sollte, die Gründe hierfür zu nennen. Anlage 1 (ca. 593 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1400 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4358
Aktenzeichen: 79-2