Poller und Markierung Löwengasse 12
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zwischen den Häusern Löwengasse 10 und 12 mit Pollern und Markierungen zu versehen, um das Parkverbot zu kennzeichnen. Dies soll sicherstellen, dass die Einfahrt für Anwohner und die Feuerwehr jederzeit zugänglich bleibt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zwischen den Häusern Löwengasse 10 und 12 mit zwei Pollern zu versehen, die Anfang bzw. Ende des Parkverbots markieren. Zudem soll eine Markierung auf dem Asphalt die genauen Abschnitte der Parkbereiche deutlich machen.
Begründung
Diese Einfahrt dient Tag und Nacht 24 Anwohnerinnen und Anwohnern, um zu ihren Parkplätzen zu kommen bzw. von dort mit ihren Fahrzeugen aufzubrechen. Es gibt auf dem Gelände sowohl Garagen als auch Parkplätze im Innenhof. Es handelt sich gleichzeitig um die Feuerwehreinfahrt für die Eberhardtstraße 5. Die Einfahrt wird jedoch immer wieder mit geparkten Autos zugestellt, sodass sich die Anwohnerinnen und Anwohner auch schon häufiger an das 6. Polizeirevier gewandt haben. Durch die Poller soll verhindert werden, dass Fahrzeuge über den erlaubten Bereich hinaus im Einfahrtsbereich parken. Durch die Markierung zwischen den Pollern soll optisch verdeutlicht werden, dass der Einfahrtsbereich frei zu halten ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2023OFOF 276/4Poller und Markierung Löwengasse 12Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2023Sie sind hierOMOM 3653Poller und Markierung Löwengasse 12Direktanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1481Poller und Markierung Löwengasse 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats