Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51
Lesezeit: 1 Minuten
Bisheriger Verlauf
12.01.2023
23.02.2023
12.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OF_439-3_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OM_3604_2023Stellungnahme des Magistrats
Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS ST_1313_202312.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OF_439-3_202323.02.2023
Anregung Ortsbeirat
Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OM_3604_202312.06.2023
Stellungnahme des Magistrats
Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS ST_1313_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3604 entstanden aus Vorlage: OF 439/3 vom 12.01.2023
Betreff: Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51
bis 57 Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Vor den von dem Beamten-Wohnungs-Verein aufgestockten Häusern Spohrstraße 51 bis 57 wird die Parkaufstellung von Schrägparken in Parallelparken geändert, um einen ausreichenden Drehkreis für die Drehleiter der Feuerwehr und damit die Erreichbarkeit der oberen Geschosse zu gewährleisten. Für den Rest der oberen Spohrstraße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße gilt auf beiden Straßenseiten Bestandsschutz, d. h. die Parkanordnung vor allen anderen Liegenschaften ändert sich nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1313 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63-0