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Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57

Details im PARLIS OF_439-3_2023
23.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57

Details im PARLIS OM_3604_2023
12.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57

Details im PARLIS ST_1313_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3604 entstanden aus Vorlage: OF 439/3 vom 12.01.2023

Betreff: Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51
bis 57 Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Vor den von dem Beamten-Wohnungs-Verein aufgestockten Häusern Spohrstraße 51 bis 57 wird die Parkaufstellung von Schrägparken in Parallelparken geändert, um einen ausreichenden Drehkreis für die Drehleiter der Feuerwehr und damit die Erreichbarkeit der oberen Geschosse zu gewährleisten. Für den Rest der oberen Spohrstraße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße gilt auf beiden Straßenseiten Bestandsschutz, d. h. die Parkanordnung vor allen anderen Liegenschaften ändert sich nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1313
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63-0