Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
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Bisheriger Verlauf
14.08.2018
11.09.2018
21.12.2018
Antrag Ortsbeirat
Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
Details im PARLIS OF_770-6_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
Details im PARLIS OM_3604_2018Stellungnahme des Magistrats
Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
Details im PARLIS ST_2365_201814.08.2018
Antrag Ortsbeirat
Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
Details im PARLIS OF_770-6_201811.09.2018
Anregung Ortsbeirat
Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
Details im PARLIS OM_3604_201821.12.2018
Stellungnahme des Magistrats
Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
Details im PARLIS ST_2365_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3604 entstanden aus Vorlage: OF 770/6 vom 14.08.2018
Betreff: Sossenheimer Unterfeld: Schleichverkehr unterbinden
Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrs, der das Sossenheimer Unterfeld als Ausweichroute zur Umfahrung des Ortskerns von Alt-Sossenheim nutzt, zu unterbinden. Trotz der Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" wird die im Plan dargestellte Route von vielen Verkehrsteilnehmern genutzt. Die Durchfahrt sollte durch einen abschließbaren, entnehmbaren Poller verhindert werden, sodass die Wegeverbindung weiterhin nur für den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar bleiben kann. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, gemeinsam mit den betroffenen Landwirten einen geeigneten Standort für einen Poller abzustimmen (ggf. im Rahmen eines Ortstermins), um einerseits den Schleichverkehr im Sossenheimer Unterfeld zu unterbinden und andererseits aber auch die ortsansässigen Landwirte nicht wesentlich bei der Arbeit zu behindern. Begründung:
Der Freizeitwert des Sossenheimer Unterfeldes wird durch den Autoverkehr (mit der gleichen Geschwindigkeit wie auf Sossenheims Hauptstraße) stark eingeschränkt. Die Wegeverbindung ist - außer im Falle einer Umleitung während Baumaßnahmen - nicht erforderlich. Da aufgrund der Personalsituation bei den Ordnungsbehörden mit verstärkten Kontrollen in diesem Bereich nicht zu rechnen ist, schlägt der Ortsbeirat die oben beschriebene Vorgehensweise vor. Quelle: http://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/stadtplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2365 Aktenzeichen: 66 0