Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
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Bisheriger Verlauf
04.09.2009
22.09.2009
09.04.2010
21.09.2010
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
Details im PARLIS OM_3591_2009Stellungnahme des Magistrats
Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
Details im PARLIS ST_501_2010Stellungnahme des Magistrats
Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
Details im PARLIS ST_1306_201004.09.2009
22.09.2009
09.04.2010
Stellungnahme des Magistrats
Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
Details im PARLIS ST_501_201021.09.2010
Stellungnahme des Magistrats
Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
Details im PARLIS ST_1306_2010S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 04.09.2009
Betreff: Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, die Luthmerstraße direkt an die Mainzer Landstraße anzubinden und so eine bessere Zu- und Abfahrt zum Haus Nied/Saalbau Nied zu ermöglichen. Neben der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" könnte eine gerade Überquerung der Straßenbahntrasse gebaut werden. Begründung:
Zurzeit erfolgt die Anfahrt zum Haus Nied in der Luthmerstraße über die Strecke Oeserstraße, Lorzstraße und Schmidtbornstraße. In diesen engen Straßen ist beidseitiges Parken erlaubt und es kommt besonders bei größeren Fahrzeugen wie Bussen und Lkws zu Schwierigkeiten. In den engen Kurven kommt es, verschärft durch falsch parkende Fahrzeuge, zu Konflikten und in der Folge zu Beschwerden von Anwohnern. Eine direkte Zu- und Abfahrt von der Mainzer Landstraße zum Haus Nied für anliefernde Lkws sowie für mit Pkws und Bussen anreisende Besucher würde den Nieder Ortskern und die Straße Alt-Nied von unnötigem Verkehr entlasten. Nach dem Umbau der Mainzer Landstraße im Abschnitt zwischen Birminghamstraße und Nieder Kirchweg wird sowieso ein direkter Zugang zur Luthmerstraße bestehen. Da dieser Umbau nicht unmittelbar vor der Realisierung steht, ist es sinnvoll, diese Maßnahme vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 501 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1306
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 6 am 09.02.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 09.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 13.04.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0