Fahrbahnsanierung Röderbergweg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3587 entstanden aus Vorlage: OF 427/4 vom 21.10.2014
Betreff: Fahrbahnsanierung Röderbergweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit einer Sanierung der Fahrbahnoberfläche auf dem Röderbergweg zwischen Habsburgerallee und Droysenstraße zu rechnen ist und ob in Zusammenhang mit der Straßenerneuerung auch eine teilweise Neuanordnung der vorhandenen Pkw-Abstellflächen denkbar ist.
Begründung: Nach erfolgter Fahrbahnsanierung in der Dahlmannstraße (zwischen Waitzstraße und Robert-Blum-Straße) und auf weiten Teilen des Röderbergwegs (aus Richtung Eissporthalle bis zur Ecke Droysenstraße) fragt sich der ortskundige Anwohner, ob und wann denn die löchrige Fahrbahn des restlichen Röderbergwegs saniert wird. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine Umwandlung in Schrägparkflächen (dank des teilweise deutlich mehr als 2 Meter breiten Gehwegs) möglich wäre. Dies würde zum einen mehr Parkplätze in dieser stets parkplatzarmen Ecke schaffen, zum anderen wäre das vielleicht auch endlich ein optisch wirksames Signal an all diejenigen Verkehrsteilnehmer, die sich offensichtlich nicht mehr um die Einbahnstraßenregelung scheren. Quelle: Google 2013 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2014OFOF 427/4Fahrbahnsanierung RöderbergwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2014Sie sind hierOMOM 3587Fahrbahnsanierung RöderbergwegDirektanregung
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1584Fahrbahnsanierung RöderbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats