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Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.08.2018

Antrag Ortsbeirat

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße

Details im PARLIS OF_499-3_2018
16.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße

Details im PARLIS OM_3573_2018
16.11.2018

Stellungnahme des Magistrats

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße

Details im PARLIS ST_2154_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018

Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2154 Aktenzeichen: 32 4