Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
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Marschnerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Mieterhöhungen in der Weberstraße02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuungsplätze im Nordend09.09.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße03.12.2021 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Marschnerstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018
Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2018OFOF 499/3Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. August 2018Sie sind hierOMOM 3573Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die GlauburgstraßeDirektanregung
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2154Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die GlauburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats