Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
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Bisheriger Verlauf
02.08.2018
16.08.2018
16.11.2018
Antrag Ortsbeirat
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Details im PARLIS OF_499-3_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Details im PARLIS OM_3573_2018Stellungnahme des Magistrats
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Details im PARLIS ST_2154_201802.08.2018
Antrag Ortsbeirat
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Details im PARLIS OF_499-3_201816.08.2018
Anregung Ortsbeirat
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Details im PARLIS OM_3573_201816.11.2018
Stellungnahme des Magistrats
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Details im PARLIS ST_2154_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018
Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2154 Aktenzeichen: 32 4