Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
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Bisheriger Verlauf
27.01.2023
13.02.2023
05.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
Details im PARLIS OF_596-2_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
Details im PARLIS OM_3554_2023Stellungnahme des Magistrats
Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
Details im PARLIS ST_1255_202327.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
Details im PARLIS OF_596-2_202313.02.2023
Anregung Ortsbeirat
Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
Details im PARLIS OM_3554_202305.06.2023
Stellungnahme des Magistrats
Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
Details im PARLIS ST_1255_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3554 entstanden aus Vorlage: OF 596/2 vom 27.01.2023
Betreff: Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ordnungsbehörden anzuweisen, bei ihren Verkehrskontrollen im Westend einen verstärkten Fokus auf die Einhaltung der geltenden Durchfahrtsregeln für Pkw an der Busschleuse (Kreuzung Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfgangstraße) zu legen. Begründung:
In der Bürgerfragestunde vom 23.01.2023 berichteten Bürgerinnen und Bürger wiederholt von Verstößen gegen die im Zuge der Umgestaltung des Grüneburgweges neuaufgestellten Durchfahrtsregeln. Ein Ortsbeiratsmitglied hat das entsprechende Verhalten ebenfalls mehrfach feststellen können. Der Ortsbeirat erhofft sich von einer verstärkten Kontrolle der genannten Stelle langfristig eine zuverlässigere Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1255
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1255) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1