Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherstellung der Bargeldversorgung in Nieder-Erlenbach zu ergreifen, insbesondere nach der Schließung von Bankfilialen. Dies ist notwendig, um den Grundbedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere älteren Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, gerecht zu werden. Ziel ist die Einrichtung eines Servicepunktes mit Geldautomaten durch lokale Banken.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, seinen Einfluss auf die Aufsichtsgremien der Sparkasse Frankfurt und der Volksbank Frankfurt einzusetzen, um eine Bargeldversorgung im Stadtteil Nieder-Erlenbach auch nach der Schließung der Bankfilialen sicherzustellen. Hierzu sollten die ortsansässigen Sparkassen und Volksbanken aufgefordert werden, einen Servicepunkt mit Geldautomaten zur Bargeldversorgung einzurichten.
Begründung
Bargeld gehört wie Strom, Wasser und Telekomunikation mit zu den Grundbedürfnissen in unserer Gesellschaft. Gerade ältere Menschen oder solche mit geringem Einkommen verfügen nicht immer über Kreditkarten und wollen auch nicht bei jeder Bargeldabhebung gezwungen sein, für zehn Euro beim örtlichen Supermarkt einzukaufen. Sparkassen und Volksbanken sollen gerade eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sicherstellen, und dazu gehört in jedem Fall auch die wohnortnahe Möglichkeit, sein Guthaben auch bar abzuheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2023OFOF 111/13Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3539Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1618Servicepunkt zur Bargeldversorgung in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3