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Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.02.2014

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

Details im PARLIS OM_2899_2014
30.06.2014

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

Details im PARLIS ST_848_2014
20.06.2016

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

Details im PARLIS OF_55-1_2016
05.07.2016

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

Details im PARLIS OM_352_2016
21.11.2016

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

Details im PARLIS ST_1527_2016
19.06.2017

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

Details im PARLIS ST_1082_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 352 entstanden aus Vorlage: OF 55/1 vom 20.06.2016

Betreff: Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage
Vorgang: OM 2899/14 OBR 1; ST 848/14 Am 18.02.2014 beschloss der Ortsbeirat folgende Anregung an den Magistrat (OM 2899): "Der Magistrat wird aufgefordert, den im Betreff genannten Fußgängerüberweg, inkl. der Mittelinsel und der Bordsteinabsenkungen, ausreichend verbreitern zu lassen, um allen Nutzerinnen und Nutzern des Fußgängerüberweges Gelegenheit zur Nutzung zu geben. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Ampelschaltung dahingehend anzupassen, dass zu Fuß Gehende und Rad Fahrende länger und öfter Grün erhalten, um diesen Straßenabschnitt besser queren zu können." Mit Datum vom 30.06.2014 antwortete der Magistrat mit ST 848: "Der Magistrat steht der Anregung aufgeschlossen gegenüber und wird sowohl prüfen, inwieweit die angeregten baulichen Maßnahmen, als auch die angeregte Signalschaltung umgesetzt werden können." Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nach zweijähriger Prüfungszeit die Anregungen nunmehr zügig umzusetzen.

Begründung:

Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen entlang der Wallanlagen hat sich die Nutzungsintensität dieses Überweges nochmals erhöht und die angeregten Maßnahmen nochmals dringlicher werden lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2899
Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 848 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1082
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1