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Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.08.2014

Antrag Ortsbeirat

Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacher Straße

Details im PARLIS OF_437-7_2014
16.09.2014

Anregung Ortsbeirat

Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

Details im PARLIS OM_3483_2014
08.12.2014

Stellungnahme des Magistrats

Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

Details im PARLIS ST_1500_2014
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 437/7 vom 29.08.2014

Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße
Der Magistrat wird gebeten, das absolute Halteverbot im Bereich des Taxi-Halteplatzes Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße aufzuheben. Außerdem sind entspreche nd des Hinweisschildes "drei Taxi-Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen.

Begründung:

Zurzeit wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacherstraße und Lohoffstraße als öffentlicher Parkraum unnötigerweise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi-Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortsbeirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1500 Aktenzeichen: 32 1