Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/Assenheimer Straße
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Bisheriger Verlauf
14.08.2014
16.09.2014
20.03.2015
Antrag Ortsbeirat
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/Assenheimer Straße
Details im PARLIS OF_435-7_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/Assenheimer Straße
Details im PARLIS OM_3482_2014Stellungnahme des Magistrats
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/ Assenheimer Straße
Details im PARLIS ST_494_201514.08.2014
Antrag Ortsbeirat
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/Assenheimer Straße
Details im PARLIS OF_435-7_201416.09.2014
Anregung Ortsbeirat
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/Assenheimer Straße
Details im PARLIS OM_3482_201420.03.2015
Stellungnahme des Magistrats
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/ Assenheimer Straße
Details im PARLIS ST_494_2015S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 435/7 vom 14.08.2014
Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/Assenheimer Straße
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Ausfahrt Friedel-Schomann-Weg/Assenheimer Straße ein Verkehrsspiegel angebracht wird. Begründung:
Die Assenheimer Straße ist eine Einbahnstraße, die aber von Fahrradfahrern auch entgegengesetzt befahren werden kann. Fahrzeuge, die aus dem Friedel-Schomann-Weg kommen, egal ob von Gästen des Rödelheimer Vereinsrings oder auch die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr, haben keine Einsicht auf die von links kommenden Fahrradfahrer. Hier ist es in letzter Zeit des Öfteren zu gefährlichen Situationen gekommen. Im Übrigen liegt die Ausfahrt des Friedel-Schomann-Weges in einer Kurve der Assenheimer Straße und ist auch schon so schwer einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 494
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
42. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7