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Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.11.2011

Stellungnahme des Magistrats

Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg II hier: Stand der Planung

Details im PARLIS ST_1239_2011
15.03.2013

Stellungnahme des Magistrats

Umbau der Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße

Details im PARLIS ST_456_2013
27.08.2014

Antrag Ortsbeirat

Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße

Details im PARLIS OF_901-5_2014
12.09.2014

Anregung Ortsbeirat

Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße

Details im PARLIS OM_3463_2014
12.12.2014

Stellungnahme des Magistrats

Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße

Details im PARLIS ST_1538_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3463 entstanden aus Vorlage: OF 901/5 vom 27.08.2014

Betreff: Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße
Vorgang: ST 1239/11; ST 456/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die seit November 2012 in Bearbeitung befindliche Baureifplanung betreffend Umgestaltung der Willemerstraße nunmehr zeitnah zum Abschluss zu bringen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere die Fuß- und Radwegquerung der Dreieichstraße ist in diesem Bereich zu verbessern.

Begründung:

In der Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456, wird berichtet, dass die Baureifplanung nach langer Verzögerung endlich im November 2012 begonnen wurde. Nachdem bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239, die Vorstellung der Planung im Ortsbeirat angekündigt wurde, erachtet es der Ortsbeirat für geboten, nun die Planung zum Abschluss zu bringen und die Bauausführung zeitnah in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1538