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Anbringen von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Melemstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Anbringen von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Melemstraße

Details im PARLIS OF_420-3_2022
26.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Anbringen von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Melemstraße

Details im PARLIS OM_3443_2023
26.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Errichtung von Fahrradbügeln in der Melemstraße

Details im PARLIS OM_3442_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Anbringen von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Melemstraße

Details im PARLIS ST_1285_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Anbringen von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Melemstraße

Details im PARLIS ST_11_2024
19.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Anbringen von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Melemstraße

Details im PARLIS ST_1532_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3443 entstanden aus Vorlage: OF 420/3 vom 18.11.2022

Betreff: Anbringen von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Melemstraße
Vorgang: OM 3442/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Melemstraße vor den Hausnummern 10 und 18 jeweils vier Fahrradbügel um die davor stehenden Bäume installiert werden können. Darüber hinaus sollte vor den Hausnummern 20 und 24 jeweils ein zusätzlicher Fahrradbügel vor den Bäumen auf der Gehwegseite installiert werden.

Begründung:

In der Melemstraße vor den Hausnummern 10 bzw. 18/20 stehen jeweils in großer Zahl Lastenräder und Fahrräder auf dem Gehweg, die an den Zäunen der jeweiligen Liegenschaft angeschlossen sind. Dies führt an diesen Stellen zu einer starken Verengung des Gehwegs und macht ein Passieren für behinderte Personen nahezu unmöglich. Mit den zusätzlich angebrachten Fahrradbügeln können die Lastenräder auf der anderen Seite des Gehwegs gesichert werden und ragen dort nicht mehr in den Gehweg hinein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3442
Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1285 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 11 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1532 Aktenzeichen: 66-2