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Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!

Details im PARLIS OF_562-2_2023
23.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!

Details im PARLIS OM_3429_2023
26.05.2023

Stellungnahme des Magistrats

Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!

Details im PARLIS ST_1115_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3429 entstanden aus Vorlage: OF 562/2 vom 01.01.2023

Betreff: Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!
Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch "Barrierefreie Leipziger Straße" einzurichten, um mit relevanten Stakeholdern Lösungen zum Abbau bestehender (Mobilitäts-) Barrieren zu entwickeln. Hierzu zählen u. a. versperrte oder zu enge Gehwege, stufige Zugänge zu den Ladengeschäften und Restaurants, ein Mangel an barrierefreien Toilettenanlagen sowie unzureichende Blindenleitsysteme an Straßenübergängen. Dem Runden Tisch sollten neben dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim auch Vertreterinnen und Vertreter der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), des Magistrats, des Ortsbeirats sowie der Gewerbetreibenden angehören. Zudem soll der Runde Tisch öffentlich tagen.

Begründung:

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgrund bestehender Barrieren ist Menschen mit Behinderungen eine Nutzung der Einkaufs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Leipziger Straße aktuell nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1115
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1115) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0