Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Planung für das ehemalige Institut für vergleichende Irrelevanz zu prüfen und zu berichten. Das Gebäude steht seit zehn Jahren leer und verfällt zunehmend, weshalb eine Klärung der Eigentumsverhältnisse und der zukünftigen Nutzung dringend erforderlich ist.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- wie der aktuelle Stand der Planung für das ehemalige "Institut für vergleichende Irrelevanz" (früher "Englisches Seminar und Amerika-Institut" der J. W. Goethe-Universität) im Kettenhofweg 130 ist;
- wie sich die aktuellen Eigentumsverhältnisse darstellen;
- in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet;
- wie dem Denkmalschutz entsprochen wird;
- ob nach wie vor die Absicht des Eigentümers besteht, das Gebäude in ein Hotel umzubauen (FR 03.11.2020);
- wenn ja, welche Zeitplanung besteht;
- ob es Bauvoranfragen gibt, oder ob bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde;
- ob es Möglichkeiten einer erneuten Zwischennutzung gibt.
Begründung
Das funktionalistische Gebäude des früheren Instituts für vergleichende Irrelevanz, das von Ferdinand Kramer erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht, steht im Jahr 2023 nunmehr erneut seit zehn Jahren leer. Das ehemalige Institutsgebäude des Englischen Seminars und Amerika-Instituts war zwischen 2003 und 2013 von Studierenden besetzt worden, wurde im Sinne einer alternativen Universität genutzt und von der Universität in dieser Funktion geduldet. Es fanden zeitweise regelmäßig Vorträge von in- und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Institut statt - bis es das Land Hessen an den Immobilieneigentümer Franconofurt AG verkaufte. Am 22. April 2013 wurden die Besetzung und die bisherige Nutzung durch eine polizeiliche Räumung beendet. Seitdem verfällt das Gebäude zusehens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2023OFOF 559/2Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke SenckenberganlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3427Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke SenckenberganlageDirektanregung
- 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1316Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke SenckenberganlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.