Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 in eine Metrobuslinie umzuwandeln und eine Vorrangschaltung einzurichten, um die Leistungsfähigkeit des ÖPNV zu steigern. Dies ist vor allem aufgrund der häufigen Verspätungen und der hohen Auslastung der Strecke erforderlich. Die Maßnahme soll eine schnellere und regelmäßige Anbindung für die Bürger gewährleisten.
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Kronberger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern11.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend23.09.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kronberger Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hbf - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ Sonntag,
10. Dezember 2023, in eine
- Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine
- Vorrangschaltung auf der Route einzurichten.
Begründung
Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Straße/Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt, danach im 30-Minuten-Takt, letzte Fahrt 00:55 Uhr ab FFM Hbf, erste Fahrt 04:59 Uhr, danach wieder im 30-Minuten-Takt). An Sonntagen ganztägig im 30-Minuten-Takt. Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o. g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essenziellen und hoch frequentierten Strecke eine Situation, die schnellstmöglich geändert werden sollte. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus Sicht des Ortsbeirats bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u. a. aufgrund von Personalmangel beim RMV noch weiter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2023OFOF 729/1Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrich-tung einer Vorrangschaltung auf dieser RouteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3421Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser RouteDirektanregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1203Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser RouteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.