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Verkehrsberuhigung Denisweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.07.2018

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung Denisweg

Details im PARLIS OF_748-6_2018
07.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung Denisweg

Details im PARLIS OM_3405_2018
12.11.2018

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigung Denisweg

Details im PARLIS ST_2059_2018
23.04.2019

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigung Denisweg

Details im PARLIS ST_732_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3405 entstanden aus Vorlage: OF 748/6 vom 09.07.2018

Betreff: Verkehrsberuhigung Denisweg
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, um den Denisweg im Bereich zwischen der Waldschulstraße und der Straße zum Linnegraben zu beruhigen. Im Rahmen eines Ortstermins am 18.06.2018 wurden die folgenden Optionen erarbeitet, welche nun geprüft werden sollten. Die vorgeschalteten Kontrollen zur Einhaltung der Beschilderung ("Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei") sollten verstärkt werden. Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagene Verkehrszählung sollte zeitnah umgesetzt werden, um die Verkehrsströme bewerten zu können. Die folgenden Maßnahmen sind insbesondere auf die Anzahl der wegfallenden Parkplätze zu prüfen: 1. V ersetztes Parken mit Zweirichtungsverkehr (wie bisher); 2. versetztes Parken mit Einrichtungsverkehr in Richtung Waldschulstraße.

Begründung:

Der Denisweg ist im Bereich zwischen der Straße Zum Linnegraben und der Waldschulstraße eine Straße mit einseitiger Wohnbebauung, welche auf der Häuserseite beparkt wird. Die Breite der Fahrgasse und das Fehlen von Einmündungen verleiten die Verkehrsteilnehmer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Beschilderung weist eine Straße aus, deren Durchfahrt für "Anlieger frei" ist. Es ist kein Bürgersteig vorhanden, sodass auch Fußgänger die Straße benutzen müssen. Hier muss der Durchgangsverkehr unterbunden werden, indem die Route unattraktiv gemacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 732 Aktenzeichen: 32 1