Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
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Bisheriger Verlauf
14.02.2017
08.05.2017
06.08.2018
07.08.2018
08.10.2018
Auskunftsersuchen
Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
Details im PARLIS V_338_2017Stellungnahme des Magistrats
Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
Details im PARLIS ST_850_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
Details im PARLIS OM_3395_2018Stellungnahme des Magistrats
Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
Details im PARLIS ST_1979_201814.02.2017
Auskunftsersuchen
Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
Details im PARLIS V_338_201708.05.2017
Stellungnahme des Magistrats
Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
Details im PARLIS ST_850_201706.08.2018
07.08.2018
08.10.2018
Stellungnahme des Magistrats
Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
Details im PARLIS ST_1979_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 762/6 vom 06.08.2018
Betreff: Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Immer wieder beklagen Nieder Bürgerinnen und Bürger, dass der Denisweg (zwischen der Straße Zum Linnegraben und der Werner-Bockelmann-Straße) als Schleichweg genutzt wird. In seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2017, ST 850, schlägt der Magistrat die Anbringung eines Pollers vor, um dem entgegenzuwirken. Um ein besseres Bild des tatsächlichen Verkehrsaufkommens zu erhalten, wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung zu veranlassen. Begründung:
Der Denisweg ist ein ausgewiesener Schul- und Radweg und soll keinesfalls als Durchgangsstraße genutzt werden. Um festzustellen, wie viele Kraftfahrzeuge den Weg nutzen, und dann in einem zweiten Schritt über die Aufstellung eines Pollers zu entscheiden, benötigt der Ortsbeirat die Daten der Zählung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1979 Aktenzeichen: 32 1