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Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.08.2014

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes

Details im PARLIS OF_1081-6_2014
09.09.2014

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes

Details im PARLIS OM_3387_2014
28.11.2014

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes

Details im PARLIS ST_1470_2014
18.09.2016

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Vorstellung der Pläne „Neuer Standort der FES, des Grünflächenamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung“

Details im PARLIS OF_190-6_2016
04.10.2016

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Vorstellung der Pläne für den neuen Standort der FES, des Grünflächenamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung

Details im PARLIS OM_617_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3387 entstanden aus Vorlage: OF 1081/6 vom 01.08.2014

Betreff: Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die bisherige Planung zur städteplanerischen Aufwertung und der damit ebenfalls verbundenen Verlagerung der städtischen Betriebshöfe von FES, Amt für Straßenbau und Erschließung sowie Grünflächenamt in der Palleskestraße vorzustellen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat bereits vor einiger Zeit mit Planungen zur Umsiedlung begonnen hat. Bei der Stellungnahme soll schon auf nachfolgende Fragen eingegangen werden: - Wie viele Wohnungen könnten auf dem Areal entstehen? - Welche finanziellen Vorteile können durch den Verkauf erzielt werden? - Welche Vorteile erhalten die Mitarbeiter, Nutzer und Bürger durch die Verlagerung? - Können weitere Services eingeführt werden, die bisher am Standort der Betriebshöfe aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich waren? - Bleiben die Bezirksleiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie des Grünflächenamtes in Höchst, also innerhalb des Ortsbezirks?

Begründung:

Zum Zeitpunkt der Ansiedlung der städtischen Einrichtungen war die Umgebung von gewerblicher und industrieller Nutzung geprägt. Besonders die großen Möbelwerkstätten und die Breuerwerke prägten das Umfeld. Mit dem Abriss der Möbelwerke und der neuen Wohnbebauung an dieser Stelle wirken der städtische Bauhof und die Einrichtung der FES nun wie Fremdkörper. Zudem ist die Lage am Höchster Stadtpark sinnvoller für Wohnzwecke zu nutzen. Der Magistrat hat dies erkannt und schon beim Grunderwerb für die IGS West mögliche Flächen für eine Verlagerung erworben. Durch den geplanten Umzug der städtischen Betriebshöfe an einen neuen gemeinsamen Standort neben dem Neubau der IGS West in der Palleskestraße werden zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die viele Vorteile bringen können. Die frei werdende Fläche kann zur Wohnbebauung genutzt werden. Die bisherige Bebauung auf dem Wesner-Areal zeigt, dass eine Aufwertung gelingen kann und die Nähe zum Höchster Stadtpark ist ein großer Standortvorteil. Dass die bisherigen Betriebshöfe sanierungsbedürftig sind, ist augenscheinlich erkennbar. In naher Zukunft hätten Investitionen angestanden. Diese könnten durch die Planung des Magistrats erfolgreich eingespart werden. Der Neubau der Betriebshöfe kann durch den Investor und somit kostenneutral erfolgen und zugleich eine Verbesserung für die Nutzer bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1470 Antrag vom 18.09.2016, OF 190/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 617
Aktenzeichen: 66 5