Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle "Eschersheim"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbrücke im Bereich des Bahnhofs Eschersheim barrierefrei zu erschließen. Dies ist notwendig, da die aktuelle Situation für Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren unzureichend ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die vorhandene Fußgängerbrücke im Bereich des Bahnhofs Eschersheim und Am Grünen Graben durch eine Aufzuganlage barrierefrei zu erschließen bzw. nachzurüsten.
Begründung
Die Fußgängerbrücke im Bereich des Bahnhofs Eschersheim ist durch die installierten Schieberinnen zwar für Radfahrer nutzbar geworden. Es fehlt jedoch weiterhin an einer Passierbarkeit für Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren. Der Verweis auf den verfügbaren barrierefreien Weg über die Maybachbrücke mag für die Zeit der Bauarbeiten hinnehmbar sein, jedoch nicht auf Dauer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2022OFOF 401/9Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle „Eschersheim“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3379Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle „Eschersheim“Direktanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1108Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle "Eschers-heim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats