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Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.12.2022

Antrag Ortsbeirat

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Details im PARLIS OF_653-6_2022
17.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Details im PARLIS OM_3360_2023
26.05.2023

Stellungnahme des Magistrats

Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Details im PARLIS ST_1142_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3360 entstanden aus Vorlage: OF 653/6 vom 31.12.2022

Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint.

Begründung:

Das im Bereich von fünf Metern vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autofahrer parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig geparkten Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1142
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2