Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße gegen parkende Fahrzeuge zu sichern. Dies ist notwendig, um die Sichtbarkeit für wartende Fußgänger zu verbessern und Gefahren zu beseitigen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alt-Griesheim — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Freigabe der Einbaumstraße als dritte leistungsfähige Anbindung für Griesheim-Süd28.07.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Alt-Griesheim per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint.
Begründung
Das im Bereich von fünf Metern vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autofahrer parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig geparkten Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2022OFOF 653/6Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte FalterstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3360Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte FalterstraßeDirektanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1142Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte FalterstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats