Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
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Bisheriger Verlauf
31.12.2022
17.01.2023
26.05.2023
Antrag Ortsbeirat
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OF_653-6_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OM_3360_2023Stellungnahme des Magistrats
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS ST_1142_202331.12.2022
Antrag Ortsbeirat
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OF_653-6_202217.01.2023
Anregung Ortsbeirat
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS OM_3360_202326.05.2023
Stellungnahme des Magistrats
Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Details im PARLIS ST_1142_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3360 entstanden aus Vorlage: OF 653/6 vom 31.12.2022
Betreff: Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint. Begründung:
Das im Bereich von fünf Metern vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autofahrer parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig geparkten Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1142
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2